Formblätter (jghv.de)  Formblatt 1 des JGHV

 

Achtung NEU!!!  Anmeldung Hunde zur Brauchbarkeitsprüfung bitte mit folgenden LINK

 

https://memberline.de/ljv-b/hu_anmeldung.php?veranstid=24

 

 

 

 

Hegewald - Wassertest 2025

 

Termin: 03.08.2025

    

Verantwortlich: C.Krümmling / L.Herold

  

Prüfungsgewässer offen

Treffpunkt 09:00 Uhr

 

  

Nennung bis zum 28.07.2025 an:

Bernd Sattelkow Am Bahnhof 3, 14793 Ziesar

Aktuelle Formblatt 1 des JGHV

 

Zulassungsbedingungen der diesjährigen Hegewald. 

Zuchtprüfungen müssen erfüllt sein  sh. DD-Blätter

  

Folgende Unterlagen sind vollständig, gut lesbar bei der Nennung in Kopie beizufügen.

Alle Unterlagen sind zur Prüfung im Original vorzulegen.  

  

- Ahnentafel ( beidseitig) 

-HD-frei Befund ( Gutachter) 

-ED-frei Befund ( Gutachter) 

-Nachweis über die Zuchttauglichkeit im Sinne der Zuchtordnung (HN) 

-alle Zensurentafeln der VJP`n , ggf. noch weiterer Verbandsprüfungen 

-alle Leistungsnachweise (AH,Lautjager,Vbr,Btr)

Nenngeld 40,- € überweisen bis 10.07.2025

 

Bankverbindung:

MBS Potsdam IBAN: DE29 1605 0000 3522 0064 01 BIC: WELADED1PMB

Stichwort Hegewald - Wassertest

 

 

 


Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025

 

Verantw: A. Fritsche 

 

Am 15.06.2025 findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung, zu der wir alle Mitglieder herzlich einladen.

Die JHV findet ab 10:00 Uhr im Gemeindehaus Deutsch Bork 39, in 14822 Linthe statt.            

Anschließend findet unser jährliches Familienfest statt.

 

Tagesordnung:

1)    Begrüßung, Totengedenken

2)    Genehmigung des Protokolls der JHV 2024 und der Tagesordnung

3)    Tätigkeitsberichte des Vorstandes 2024

1.    des Vorsitzenden

2.    Obmann für Prüfungswesen

3.    Obmann für Richterwesen

4.    Zuchtwart(in)

5.    des Geschäfts- und Kassenführers

4)    Bericht Kassenprüfer und Neuwahl des Kassenprüfers

5)    Entlastung des Vorstandes

6)    Ehrungen

7)    Sonstiges

Zuchtschau 


VDD Gruppe Fläming Havelland

Datum der Zuchtschau:
09.11.2025

 

Weitere Informationen erfolgen nach Festlegung des Vorstandes.

 

Die Veranstaltung in: noch offen

                               am: noch offen

 

Zugelassen sind DD-Hunde, die zum Zeitpunkt der Zuchtschau 15 Monate alt sind 
und die Voraussetzungen für die Zuchttauglichkeit erfüllen. 

 

 

Zur Zuchtschau sind als Originalunterlagen vorzulegen: 

 

 

   Ahnentafel 

   Zensurenblätter aller Prüfungen und Leistungsnachweise 
   HD-ED-OCD-frei-Unterlagen  

   Härtenachweis 
   Impfpass 

   Jagdschein 

 

 

Mitglieder des VDD zahlen 75  Nenngeld; Nenngeld ist Reuegeld 

 

 

Der Betrag ist bis zum Nennschluss auf das Konto: 

 

 

VDD Fläming Havelland   

 

IBAN: DE29 1605 0000 3522 0064 01  

 

BIC: WELADED1PMB   

 

Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam  

 

zu überweisen. 

 

 

Die Zuchtschau kann nur stattfinden, wenn mindestens 5 Hunde teilnehmen. 

 

 

Die aktuelle Zuchtschau-Ordnung vom Juli 2019 hier: 

 

 

 

Zur Anmeldung kann das JGHV-Formblatt 1 verwendet werden, mit „Zuchtschau“ –

Vermerk im Titel.

In Kopie per E-Mail oder Post

 

   Ahnentafel Vorder- und Hinterseite

   Zensurenblätter aller Prüfungen und Leistungsnachweise 
   HD-ED-OCD-frei-Unterlagen  

   Härtenachweis 
   Impfpass 

   Jagdschein

   Nachweis Mitgliedschaft im VDD

   Versicherungsnachweis des gemeldeten Hundes

 

Nennschluss ist der 15. Januar 2025

 

 

Nennungen an: 

 

 

Bernd Sattelkow

Am Bahnhof 3

14793 Ziesar

 

bsa@sattelkow.de


Am Bahnhof 3
14793 Ziesar

Mobil: 0173 6041190

Internetseite der Gruppe:
https://www.vdd-flaeming-havelland.de/

 

 


 

Ausschreibung Verbandsjugendprüfungen (VJP)

 in Verbindung mit BP/FG „A“

 

22.03.2025 Börde Mammendorf

05.04.2025 Göttin

17.04.2025 Börde Mammendorf

 

 

Prüfungsleiter Göttin: W. Tappert,              Börde Mammendorf; B.Sattelkow
  Tel.: 0173 60 41 190
  email: bernd@sattelkow.de
   
Prüfungslokal wird mit der Einladung bekannt gegeben
   
Beginn jeweils 7:30Uhr
   
Nennschluß 10.03.2025
   
Nennung Die Einplanung zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung
  beim Prüfungsleiter, per E-Mail spätestens bis zum 09.03.2025
  auf Formblatt 1 ( Fbl 1 Nennung) des JGHV,
  Nennung zur BP FG "A"  ( Link zu den Formblättern sh. oben)
  zur Nennung sind folgende Unterlagen beizufügen:
  - Nennung Fbl 1
  -Nennung BP "A"
  -Ahnentafel des Hundes beidseitig in Kopie
  - Fotokopie der Brauchbarkeitsbestätigung des LJVB, soweit bereits FG geprüft wurden
  - weitere Leistungszeichen, soweit vorhanden
   
Nenngeld VJP
       96,00€ für Gruppenmitglieder
     114,00€ für Nichtgruppenmitglieder
 

Anmeldung Hunde zur Brauchbarkeitsprüfung bitte mit folgenden LINK

  https://memberline.de/ljv-b/hu_anmeldung.php?veranstid=28
  BP FG "A"
      42,00€ für Gruppenmitglieder
      54,00€ für Nichtgruppenmitglieder
      54,00€ ohne Verbandsprüfung
  Bearbeitungsgebühr : 12,00€ für alle unabhängig der Mitgliedschaft
   
  Entscheidend ist die Mitgliedschaft des Eigentümers. Nenngeld ist Reuegeld.
  Beim Eingang der Nennung und des Nenngeldes nach dem 13.03.2025 ist zusätzlich eine 
  Gebühr von 18,75 € zu entrichten.
   
Überweisung an MBS Potsdam IBAN: DE29 1605 0000 3522 0064 01 BIC: WELADED1PMB
  Stichwort: "VJP/ BP am......"
   
Zugelassen werden Am 22.03.2025 - bis 20 Vorstehhunde
 

Am 05.04.2025 - bis 12 Vorstehhunde

Am 17.04.2025 - bis 20 Vorstehhunde

  die an dem anerkannten Zuchtbuch der dem JGHV e.V. angeschlossene Zuchtverbände
  (Zuchtvereine) eingetragen sind. Der Eigentümer des gemeldeten Hundes muss Mitglied eines dem 
  JGHV angeschlossenem Vereines sein. Vereinsmitglieder werden bevorzugt.
   
Alter der Hunde Gewölft in der Zeit vom 01.10.2023 - 31.12.2024
   
Am Prüfungstag ist  - Ahnentafel des Hundes im Original
vorzulegen - gültiger Jagdschein
  - ein gültiges Tollwurtschutzimpfungszeugnis ( Impfbuch)
  - Nachweis der Mitgliedschaft des Eigentümers in einem dem JGHV angeschlossenen Verein
  - Mitgliedskarte LJVB
  - Nenngeld- Einzahlungsbeleg ( Original)
  - Nachweis über bisher erworbene Leistungszeichen ( Härtenachweis, Lautjagernachweis u.a.)
  - Brauchbarkeitsbestätigung des LJV Brandenburg, soweit vorhanden ( Original)
  - "Grüne Karte" des LJV Brandenburg soweit vorhanden 
  - Haftpflichtversicherung - Nachweis Hund
   
Heiße Hündinnen Sind dem Prüfungsleiter mit der Nennung oder spätestens 1 Tag vor Prüfungsbeginn unter
  0173 60 41 190 zu melden
   
Schusswaffen Jeder Führer hat eine Flinte und ausreichend Munition mitzubringen
   
Gerichtet wird Nach der gültigen PO des JGHV Stand 01.01.2018 und deren "Allgemeinen Prüfungsbedingungen"
  bzw. "JagdHBV" zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Brandenburg v. 14.09.2005
   
Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für entstandene Personen - und Sachschäden
  während der Prüfung und dessen Vorbereitung.
   
Hinweis -Gem. § 3(2) JagdHBV und der VZPO v. 21.03.2011 muss der Führer des Hundes im Besitz eines
   gültigen Jagdscheins sein. Ausnahmen werden nicht zugelassen!
  - Nennungsformulare sind sorgfältig, vollständig und gut leserlich, in Blockschrift auszufüllen
  - Zur Prüfung zugelassen ist nur derjenige Hundeführer dem der Einplanungsvermerk 
   (ergeht nach Eingang der Nennung) des Prüfungsleiters vorliegt.

 

Wir wünschen allen Hundeführern viel Erfolg und Suchenglück!

 

Waidmannsheil

 

 

 

Ausschreibung

Verbandsschweißprüfung  (VSwP) mit 20/40 Std. i.V. mit der 

 BP FG "A", "D" 

24.05 - 25.05.2025 und 16.08. - 17.08.2025 Forst Lindau

Für die Nachsuche auf Schalenwild

Prüfungsleiter Bernd Sattelkow, 
  Am Bahnhof 3, 14793 Ziesar
  Tel: 0173 60 41 190
  email: bernd@sattelkow.de
   
Prüfungslokal wird noch nachgetragen
   
Beginn jeweils 8:00Uhr
   
Nennung Die Einplanung zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung
  beim Prüfungsleiter, per E-Mail spätestens bis zum 24.04.2025 / 17.07.2025 an: bernd@sattelkow.de
  Bernd Sattelkow Am Bahnhof 3, 14793 Ziesar Tel.: 0173 60 41 190
  auf Formblatt 1 ( Fbl 1 Nennung) des JGHV für VSwP
 

Nennung zur BP FG "A" und "D" des Landesjagdverbandes Brandenburg

 

Anmeldung Hunde zur Brauchbarkeitsprüfung bitte mit folgenden LINK

https://memberline.de/ljv-b/hu_anmeldung.php?veranstid=28
  zur Nennung sind folgende Unterlagen beizufügen:
  - Nennung Fbl 1
  -Nennung Fbl. BP "A" und "D"
  -Nachweis "Schussfestigkeit"
  -Nachweis über "Lautes Jagen"
  -Nachweis (Mitgliedskarte) einer Vereinszugehörigkeit im JGHV
  -Ahnentafel des Hundes beidseitig in Kopie
  -FK der Brauchbarkeitsbestätigung (Grüne Karte) soweit vorhanden
  -Nachweis über die Einzahlung des Nenngeldes. Fehlt dieser, gilt der Hund als nicht gemeldet 
  und wird zur Prüfung nicht zugelassen.
 Nennschluß  18.04.2025 / 07.07.2025
   
Nenngeld VSwP i.V. mit BP FG "A" und "D"
       120,00€ für Gruppenmitglieder
       178,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "A"
       42,00€ für Gruppenmitglieder
       54,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "D"
       78,00€ für Gruppenmitglieder
       90,00€ für Nichtgruppenmitglieder
   
       
   
  Entscheidend ist die Mitgliedschaft des Eigentümers. Nenngeld ist Reuegeld.
  Beim Eingang der Nennung und des Nenngeldes nach dem 03.05.2021 ist zusätzlich eine 
  Nachnenngebühr von 25,00€ zu entrichten.
   
Überweisung an MBS Potsdam IBAN: DE29 1605 0000 3522 0064 01 BIC: WELADED1PMB
  Stichwort: "VSwP/BP "A", "D"
   
Zugelassen werden

bis 6 Vorstehhunde, die am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sind und

zur BP FG "A", "D" 

  bis zu 4 Jagdhunde, die an den Prüfungen gem. Rahmenrichtlinien des JGHV Abs. 3
  dürfen teilnehmen alle Anerkannten Jagdhunde , das sind:
  a) im Zuchtbuch eines dem JGHV und VGH angehörenden Zuchtvereins / Verbandes eingetragene
    Jagdhunde, sowie im VJT und VJB gezüchtete Hunde ( Bestandsschutz)
  b) im Ausland gezüchtete Jagdhunde, deren Rasse durch einen Zuchtbuch führenden Verein
 

  im JGHV vertreten ist und deren Ahnentafel mit dem FCI-Stempel versehen ist.

c) alle von einem Zuchtverein / Verband registrierten und durch den Aufdruck des "Sperlinghundes"

    auf dem Registrierpapier qualifizierten Jagdhunde. An den Leistungsprüfungen (z.Bsp. VGP
 

  VSwP,VFSP,VStP) dürfen darüber hinaus teilnehmen alle zugelassenen Hunde, das sind:

d) im Ausland gezüchtete Jagdhunde bestimmte Rassen und deren Nachkommen, die nicht 

    unter "b" fallen mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel, deren Identität vom VDH geprüft 
    ist und
  e) in Deutschland gezüchtete Jagdhunde bestimmter Rassen mit Ahnentafel eines Zuchtvereins,
    der nicht Mitglied im JGHV ist
   
Am Prüfungstag ist  - Ahnentafel des Hundes im Original
vorzulegen - gültiger Jagdschein
  - ein gültiges Tollwurtschutzimpfungszeugnis ( Impfbuch)
  - Nachweis der Mitgliedschaft des Eigentümers in einem dem JGHV angeschlossenen Verein
  - Nenngeld- Einzahlungsbeleg ( Original)
  - Nachweis über "Lautjager" und "Schussfestigkeit"
  -Grüne Karte - soweit vorhanden
  - Haftpflichtversicherung - Nachweis Hund
   
Heiße Hündinnen Sind dem Prüfungsleiter mit der Nennung oder spätestens 1 Tag vor Prüfungsbeginn unter
  0173 60 41 190 zu melden
   
Schusswaffen Jeder Führer hat eine Flinte und ausreichend Munition mitzubringen
   
Gerichtet wird Nach der gültigen VSwPO und VFsPO des JGHV Stand 22.03.2015
  bzw. "JagdHBV" zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Brandenburg v. 14.09.2005
   
Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für entstandene Personen - und Sachschäden
  während der Prüfung und dessen Vorbereitung.
   
Hinweis Die Durchführung der VSwP richtet sich nach dem Aufkommen und dem
  Bedarf, deshalb ist eine Absage bzw. eine Umplanung kurzfristig, nach fernmündlicher
  Rücksprache, möglich. Auf den gewünschten Prüfungstermin besteht kein Anspruch.
   

Ausschreibung

 

Verbandsherbstzuchtprüfungen (HZP o. Hsp)

 

in Verbindung mit BP/FG  A, B, C, D

 

                20.09. -21.09 2025 und 11.10. - 12.10 2025

               in Göttin

 G

Prüfungsleiter 20./21.09    L.Herold         11./12.10  W.Tappert
  Tel.: 0173 6041 190
  email: bernd@sattelkow.de
   
Prüfungslokal wird mit der Einladung bekannt gegeben
   
Beginn jeweils 7:30Uhr
   
Nennschluß 20.08.2025 / 11.09.2025
   
Nennung Die Einplanung zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung
  beim Prüfungsleiter, per E-Mail als PDF Datei spätestens bis zum 20.08.2025
  auf Formblatt 1 ( Fbl 1 Nennung) des JGHV,
  Nennung zur BP FG "A" "B" "C" "D" 
 

Anmeldung Hunde zur Brauchbarkeitsprüfung bitte mit folgenden LINK

https://memberline.de/ljv-b/hu_anmeldung.php?veranstid=28
  zur Nennung sind folgende Unterlagen beizufügen:
  - Nennung Fbl 1
  -Nennung BP "A" "B" "C" "D" 
  -Ahnentafel des Hundes beidseitig in Kopie
  - Fotokopie der Brauchbarkeitsbestätigung des LJVB, soweit bereits FG geprüft wurden
  - weitere Leistungszeichen, soweit vorhanden
  - Zeugniskopien ALLER bisherigen Prüfungen (VJP,HZP,BP, Leistungsnachweise)
  -Nachweis über die Einzahlung des Nenngeldes. Fehlt dieser, gilt der Hund als nicht gemeldet 
  und wird zur Prüfung nicht zugelassen.
   
Nenngeld HZP
       84,00€ für Gruppenmitglieder
       120,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "A"
       42,00€ für Gruppenmitglieder
       54,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "B"
       12,00€ für Gruppenmitglieder
       42,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "C"
       12,00€ für Gruppenmitglieder
       42,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "D"
       78,00€ für Gruppenmitglieder
      90,00€ für Nichtgruppenmitglieder
   
     
       
  Bearbeitungsgebühr : 12,00€ für alle unabhängig der Mitgliedschaft
  Entscheidend ist die Mitgliedschaft des Eigentümers. Nenngeld ist Reuegeld.
  Beim Eingang der Nennung und des Nenngeldes nach dem 20.08.2021 ist zusätzlich eine 
  Gebühr von 15,50€ zu entrichten.
   
Überweisung an MBS Potsdam IBAN: DE29 1605 0000 3522 0064 01 BIC: WELADED1PMB
  Stichwort: "HZP am "
   
Zugelassen werden  - bis 12 Vorstehhunde
  die an dem anerkannten Zuchtbuch der dem JGHV e.V. angeschlossene Zuchtverbände
  (Zuchtvereine) eingetragen sind. Der Eigentümer des gemeldeten Hundes muss Mitglied eines dem 
  JGHV angeschlossenem Vereines sein. Vereinsmitglieder werden bevorzugt.
   Hunde die im gleichen Jahr gewölft sind, werden nicht zugelassen
   
Alter der Hunde Gewölft in der Zeit vom 01.10.2023 - 31.12.2024
   
Am Prüfungstag ist  - Ahnentafel des Hundes im Original
vorzulegen - gültiger Jagdschein
  - ein gültiges Tollwurtschutzimpfungszeugnis ( Impfbuch)
  - Nachweis der Mitgliedschaft des Eigentümers in einem dem JGHV angeschlossenen Verein
  - Mitgliedskarte LJVB
  - Nenngeld- Einzahlungsbeleg ( Original)
  - Nachweis über bisher erworbene Leistungszeichen ( Härtenachweis, Lautjagernachweis u.a.)
  - Brauchbarkeitsbestätigung des LJV Brandenburg, soweit vorhanden ( Original)
  - "Grüne Karte" des LJV Brandenburg soweit vorhanden 
  - alle Zeugnisse im ORIGINAL der bisher erbrachten Prüfungen
  - Haftpflichtversicherung - Nachweis Hund
   
Heiße Hündinnen Sind dem Prüfungsleiter mit der Nennung oder spätestens 1 Tag vor Prüfungsbeginn unter
  beim Prüfungsleiter  zu melden
   
Schusswaffen Jeder Führer hat eine Flinte und ausreichend Munition mitzubringen ( mind. 15 Schuss)
   
Schleppwild ist durch den Hundeführer in ausreichender Menge mitzuführen.
   2x Federwild, 1 oder 2x Haarwild - Hase oder Kanin)
   
Gerichtet wird HZP nach der gültigen VZPO  2017 und deren "Allgemeinen Prüfungsbedingungen"
  bzw. "JagdHBV" zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Brandenburg v. 14.09.2005
   
Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für entstandene Personen - und Sachschäden
  während der Prüfung und dessen Vorbereitung.
   
Hinweis -Gem. § 3(2) JagdHBV und der VZPO v. 2017 muss der Führer des Hundes im Besitz eines
   gültigen Jagdscheins sein. Ausnahmen werden nicht zugelassen!
  - Nennungsformulare sind sorgfältig, vollständig und gut leserlich, in Blockschrift auszufüllen
  - Zur Prüfung zugelassen ist nur derjenige Hundeführer dem der Einplanungsvermerk 
   (ergeht nach Eingang der Nennung) des Prüfungsleiters vorliegt.

Allgemeine Verhalten während der Prüfung:

 

Wir wünschen allen Hundeführern viel Erfolg und Suchenglück!

 

Waidmannsheil

 

 

 

Ausschreibung

Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) ÜF / VPS i.V. BP A,E 

am 27.09. - 28.09.2025

   Göttin 

Prüfungsleiter Wilhelm Tappert
  Tel.: 0173 6041 190
  email: bernd@sattelkow.de
   
Prüfungslokal wird mit der Einladung bekannt gegeben
   
Beginn jeweils 7:30 Uhr
   
Nennschluß  23.08.2025
   
Nennung Die Einplanung zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung
  beim Prüfungsleiter, per E-Mail als PDF Datei spätestens bis zum 23.08.2025
  auf Formblatt 1 ( Fbl 1 Nennung) des JGHV,
  Nennung zur BP FG A, E 
 

Anmeldung Hunde zur Brauchbarkeitsprüfung bitte mit folgenden LINK

https://memberline.de/ljv-b/hu_anmeldung.php?veranstid=28
  zur Nennung sind folgende Unterlagen beizufügen:
  - Nennung Fbl 1
  -Nennung BP A, E
  -Ahnentafel des Hundes beidseitig in Kopie
  - Fotokopie der Brauchbarkeitsbestätigung des LJVB, soweit bereits FG geprüft wurden
  - weitere Leistungszeichen, soweit vorhanden
  - Zeugniskopien ALLER bisherigen Prüfungen (VJP,HZP,BP, Leistungsnachweise)
  -Nachweis über die Einzahlung des Nenngeldes. Fehlt dieser, gilt der Hund als nicht gemeldet 
  und wird zur Prüfung nicht zugelassen.
   
Nenngeld VGP
       168,00€ für Gruppenmitglieder
       192,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "A"
       42,00€ für Gruppenmitglieder
       54,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "B"
       12,00€ für Gruppenmitglieder
       42,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "C"
       12,00€ für Gruppenmitglieder
       42,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "D"
       78,00€ für Gruppenmitglieder
      90,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  BP FG "E"
       54,00€ für Gruppenmitglieder
       66,00€ für Nichtgruppenmitglieder
  Bearbeitungsgebühr : 12,00€ für alle unabhängig der Mitgliedschaft
  Zusätzlich für Totverbeller und Totverweiser je: 24,00€
  Entscheidend ist die Mitgliedschaft des Eigentümers. Nenngeld ist Reuegeld.
  Beim Eingang der Nennung und des Nenngeldes nach dem 23.08.2025 ist zusätzlich eine 
  Gebühr von 18,75€ zu entrichten.
   
Überweisung an MBS Potsdam IBAN: DE29 1605 0000 3522 0064 01 BIC: WELADED1PMB
  Stichwort: "VGP am "
   
Zugelassen werden  - bis 12 Vorstehhunde
  die an dem anerkannten Zuchtbuch der dem JGHV e.V. angeschlossene Zuchtverbände
  (Zuchtvereine) eingetragen sind. Der Eigentümer des gemeldeten Hundes muss Mitglied eines dem 
  JGHV angeschlossenem Vereines sein. Vereinsmitglieder werden bevorzugt.
   Hunde die im gleichen Jahr gewölft sind, werden nicht zugelassen
   
Alter der Hunde Gewölft mind. in der Zeit vom 01.10.2023 - 31.12.2024 und Älter
   
Am Prüfungstag ist  - Ahnentafel des Hundes im Original
vorzulegen - gültiger Jagdschein
  - ein gültiges Tollwurtschutzimpfungszeugnis ( Impfbuch)
  - Nachweis der Mitgliedschaft des Eigentümers in einem dem JGHV angeschlossenen Verein
  - Mitgliedskarte LJVB
  - Nenngeld- Einzahlungsbeleg ( Original)
  - Nachweis über bisher erworbene Leistungszeichen ( Härtenachweis, Lautjagernachweis u.a.)
  - Brauchbarkeitsbestätigung des LJV Brandenburg, soweit vorhanden ( Original)
  - "Grüne Karte" des LJV Brandenburg soweit vorhanden 
  - alle Zeugnisse im ORIGINAL der bisher erbrachten Prüfungen
  - Haftpflichtversicherung - Nachweis Hund
   
Heiße Hündinnen Sind dem Prüfungsleiter mit der Nennung oder spätestens 1 Tag vor Prüfungsbeginn unter
  beim Prüfungsleiter  zu melden
   
Schusswaffen Jeder Führer hat eine Flinte und ausreichend Munition mitzubringen ( mind. 15 Schuss)
   
Schleppwild ist durch den Hundeführer in ausreichender Menge mitzuführen.
  (1 oder 2 Fuchs naturbelassen mind. 3,5kg mit voller Luntenlänge, 
   2x Federwild, 1 oder 2x Haarwild - Hase oder Kanin)
   
Schweißfährten  Kiefern - Altholz, ÜF, Tropfverfahren Reh - und Haustierschweiß gemischt
   
Stöbergelände Kiefernaufwuchs mit Dickungen
   
Fuchshindernis in freier Wildbahn mit Graben und dreiseitiger Hürde bzw. Naturhindernis
   
Gerichtet wird VGP nach der gültigen VGPO vom März 2012 und deren "Allgemeinen Prüfungsbedingungen"
  bzw. "JagdHBV" zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Brandenburg v. 14.09.2005
   
Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für entstandene Personen - und Sachschäden
  während der Prüfung und dessen Vorbereitung.
   
Hinweis -Gem. § 3(2) JagdHBV und der VZPO v. 21.03.2011 muss der Führer des Hundes im Besitz eines
   gültigen Jagdscheins sein. Ausnahmen werden nicht zugelassen!
  - Nennungsformulare sind sorgfältig, vollständig und gut leserlich, in Blockschrift auszufüllen
  - Zur Prüfung zugelassen ist nur derjenige Hundeführer dem der Einplanungsvermerk 
   (ergeht nach Eingang der Nennung) des Prüfungsleiters vorliegt.

Zuchtschau VDD Gruppe:
VDD Gruppe Fläming Havelland

Datum der Zuchtschau:
09.11.2025

Der Ort wird noch nach Festlegung im Vorstand eingetragen.

 

Die Veranstaltung beginnt um..... Uhr. 

 

 

Zugelassen sind DD-Hunde, die zum Zeitpunkt der Zuchtschau 15 Monate alt sind 
und die Voraussetzungen für die Zuchttauglichkeit erfüllen. 

 

 

Zur Zuchtschau sind als Originalunterlagen vorzulegen: 

 

 

   Ahnentafel 

   Zensurenblätter aller Prüfungen und Leistungsnachweise 
   HD-ED-OCD-frei-Unterlagen  

   Härtenachweis 
   Impfpass 

   Jagdschein 

 

 

Mitglieder des VDD zahlen 75  Nenngeld; Nenngeld ist Reuegeld 

 

 

Der Betrag ist bis zum Nennschluss auf das Konto: 

 

 

VDD Fläming Havelland   

 

IBAN: DE29 1605 0000 3522 0064 01  

 

BIC: WELADED1PMB   

 

Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam  

 

zu überweisen. 

 

 

Die Zuchtschau kann nur stattfinden, wenn mindestens 5 Hunde teilnehmen. 

 

 

Die aktuelle Zuchtschau-Ordnung vom Juli 2019 hier: 

 

 

 

Zur Anmeldung kann das JGHV-Formblatt 1 verwendet werden, mit „Zuchtschau“ – 

 

Vermerk im Titel. 

 

 

Nennschluss ist der.........

 

 

Nennungen an: 

 

 

Bernd Sattelkow

Am Bahnhof 3

14793 Ziesar

 

bsa@sattelkow.de


Am Bahnhof 3
14793 Ziesar

Mobil: 0173 6041190

Internetseite der Gruppe:
https://www.vdd-flaeming-havelland.de/


Ausschreibung

Verbandsstöberprüfungen (VStP) vom Führer begleitet mit BP A, E 

??.11.2025  Schorfheide

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Verbandsstöberprüfung um eine sehr anspruchsvolle Prüfung im laufenden Jagdbetrieb handelt. Wir erwarten gehorsame, eingearbeitete Hunde mit absolutem Finderwillen. Während der Prüfung findet eine Anschneideprüfung an frisch geschossenem Wild statt. Wir erwarten hier absolute Selbstkontrolle der Hunde. Ein Anschneiden oder zu starkes Beuteln führt zum Ausschluss von der Prüfung.

 

Prüfungsleiter:          Luzia Herold, Dorfstraße 14, 16244 Schorfheide

                                    Kontakt: 0176 – 23196259 oder luzia.herold@gmx.de

 

Treffpunkt:                Oberförsterei Pechteich, Straße zur Schorfheide, 16244 Schorfheide, OT Eichhorst

 

Beginn:                       07:15 Uhr (Kontrolle der Unterlagen), danach gemeinsame Fahrt ins Revier

 

Nennungen an:          Luzia Herold, Dorfstraße 14, 16244 Schorfheide

                                    Kontakt: 0176 – 23196259 oder luzia.herold@gmx.de

 

Nennschluss:              ............2025

 

Einzureichen sind:     - Formblatt 1 des JGHV

                                       (abzurufen im Internet unter Drahthaar fläming-havelland.de oder jghv.de à Formblätter oder unter www.jghv.de/Service/Formblätter)

                                    - Fotokopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) und

- Nachweis der Einzahlung des Nenngeldes, (keine Barzahlung am Prüfungstag!) fehlt dieser, gilt der Hund als nicht angemeldet

- Zeugniskopien aller bisheriger Prüfungen (VJP, BP, HN, Lt. und vglb. Prüfungen)

Die Einplanung der Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Nennung beim Prüfungsleiter.

 

Nenngeld:                Mitglieder:         100€        Nichtmitglieder: 135€

                                    BP:                A = 42€;                                 A = 54€

                                                          E = 54€                                  E = 66€

                                                           Bearbeitungsgebühr pro Fachgruppe: 10€

                                   

Mitglieder anderer VDD – Gruppen sind den Mitgliedern des Veranstalters gleichgestellt.       

Entscheidend ist die Mitgliedschaft des Eigentümers. Nenngeld ist Reuegeld.

Das Nenngeld ist zu überweisen.

 

Überweisungen an:   MBS Potsdam, Kto-Nr.: 3522006401, BLZ: 16050000

                                    Stichwort: -VStP Schorfheide am ........2025

 

Zugelassen werden: bis 4 Vorstehhunde, die im anerkannten Zuchtbuch der im JGHV e.V. angeschlossenen Zuchtverbände (Zuchtvereine) eingetragen sind. Der Eigentümer des angemeldeten Hundes muss Mitglied eines dem JGHV e.V. angeschlossenen Vereins sein.

Die Prüfung findet statt, wenn sich min. 3 Gespanne angemeldet haben.

 

Meldung zur BP:

   

Anmeldung Hunde zur Brauchbarkeitsprüfung bitte mit folgenden LINK

 

https://memberline.de/ljv-b/hu_anmeldung.php?veranstid=28

 

Am Prüfungstag                                                                                                                                     sind vorzulegen:            - Ahnentafel des Hundes (Original)

                                    - gültiger Jagdschein

                                    - Impfausweis (Nachweis einer gültigen Schutzimpfung gegen Tollwut)

- Mitgliedskarte einer VDD e.V. Gruppe oder eines, dem JGHV e.V. angeschlossenen Vereins

- Nenngeld-Einzahlungsbeleg (Original)

- Original Zeugnisse aller bisheriger Prüfungen und Nachweise über bisher erworbene    Leistungszeichen (Härtenachweis, Lautjagernachweis u.a.)

 

Heiße Hündinnen:     Sind der Prüfungsleitung mit der Nennung, jedoch spätestens einen Tag vor Prüfungsbeginn, unter 0176 - 23196259, zu melden und während der Prüfung separat zu verwahren.

 

Schusswaffen:       Jeder Hundeführer/Jagdscheininhaber hat eine schalenwildtaugliche Flinte oder Kugelwaffe mit ausreichend bleifreier Munition mitzuführen.

 

Gerichtet wird:          Nach der gültigen VStPO des JGHV gültig ab 22.03.2015 und deren „Allgemeinen Prüfungsbedingungen“; Brauchbarkeitsprüfen nach JagdHBV vom 14.09.2005, ohne Ablegen

 

 

 

Haftung:                   Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für entstandene Personen- und Sachschäden während der Prüfung und deren Vorbereitung. Eine Unfallversicherung für die Teilnehmer besteht seitens des Veranstalters/Vereins VDD e.V. nicht.

 

Hinweise zur Prüfung:

                                    - Alter der Hunde: Zum Zeitpunkt der Prüfung min. 15 Monate

                                    - Nachweis über Schussfestigkeit (Zeugnis einer Anlagen- oder Gebrauchsprüfung oder Bestätigung auf Formblatt 23b)

                                    - Gem. § 3 II JagdHBV muss der Führer des Hundes im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Ausnahmen werden nicht zugelassen.

                                    - Nennformulare sind sorgfältig und vollständig auszufüllen.

                                    - Führer und Hund sind durch entsprechende Signalwesten/Hut-bzw.-Halsbänder erkennbar zu machen.

                                   

 

Verpflegung ist im Rucksack mitzuführen, am Streckenplatz wird ein Imbiss gegen

Kostenbeitrag gereicht.

 

 

Wir wünschen allen Hundeführern viel Erfolg und Suchenglück.

 

 

Weidmannsheil

 

 

 Luzia Herold

Allgemeine Verhalten während der Prüfung:

1. Hundeführer, die selbst an Corona erkrankt sind oder deren Umfeld erkrankt ist, dürfen nicht an

    der Prüfung teilnehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass ihr Umfeld oder Teile ihres Umfeldes in Quarantäne sind.

2. Es gelten die zum Prüfungszeitpunkt gültigen Infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei Verstoß können

    die Ergebnisse der Prüfung nicht anerkannt werden.

3. Von der Prüfung wird unter Verlust des Nenngeldes ausgeschlossen, wer die aus Gründen des

    Infektionsschutzes empfohlenen Mindestabstände nicht einhält oder andere Prüfungsteilnehmer gefährdet.

 

Wir wünschen allen Hundeführern viel Erfolg und Suchenglück!

 

Waidmannsheil